Neues Batteriegesetz in Kraft
Das bisherige deutsche Batteriegesetz wurde am 07.10.2025 durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz – BattDG abgelöst. Damit wird das nationale Batterierecht an die seit 2023 bestehende EU-Batterieverordnung angepasst.
Die wichtigste Änderung aus Sicht der Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren ist die Pflicht zur Beteiligung an einem zugelassenen Rücknahmesystem, die nun nicht mehr auf Gerätebatterien beschränkt ist, sondern für alle Batteriekategorien gilt.
Die wie bisher für die Registrierung aller Inverkehrbringer von Batterien zuständige Stiftung EAR stellt den Handlungsbedarf auf ihrer Homepage dar (https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/fit-for-battvo/). Die Frist für die Umstellung bestehender Batterie-Registrierungen läuft bis 15. Januar 2026.
Erich Doblinger
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