Für die Widerspruchseinlegung gilt:
Der Widerspruch ist einzulegen bei der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau.
Dafür stehen Ihnen grundsätzlich folgende nicht abschließende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Schriftlich oder zur Niederschrift
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift unter folgender Adresse
Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
Nibelungenstr. 15, 94032 Passau
eingelegt werden.
Des Weiteren ist die Einlegung grundsätzlich per Telefax möglich. Die hierbei einzuhaltenden Anforderungen sind dem Verfahrensrecht zu entnehmen. Bei Verwendung eines Telefax ist das Originalschriftstück idealerweise eigenhändig unterschrieben. Andernfalls muss sich auf sonstige geeignete Weise sicher ergeben, dass das Widerspruchsschreiben vom Widerspruchsführer herrührt und mit seinem Willen in Verkehr gebracht wurde.
Sie können Ihren Widerspruch an die auf dem Bescheid angegebene Fax-Nummer oder die +49 851 507 280 senden.
Eine nur mündliche Erklärung oder ein telefonischer Widerspruch sind nicht ausreichend. Ebenso reicht ein nur handschriftlich unterzeichnetes Dokument im PDF-Format oder ein angehängtes Foto eines handschriftlich unterschriebenen Dokuments nicht aus.