Einstiegsgeld
Bürgergeld-Bezieher haben keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. In solchen Fällen kann aber ein Einstiegsgeld als Zuschuss zum Bürgergeld gezahlt werden. Über die Höhe dieser Leistung entscheidet der Fallmanager des zuständigen Jobcenters. Der Grundbetrag des Einstiegsgeldes wird auf Grundlage der monatlichen Regelleistung errechnet. Ergänzend dazu können Sie einen Betrag erhalten, der die vorherige Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit, die Größe Ihres Haushaltes oder besondere persönliche Umstände berücksichtigt. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim jeweils zuständigen Jobcenter. Der Verein Aktivsenioren Bayern e. V. unterstützt u. a. bei der Beantragung des Einstiegsgeldes. Sie stehen Ihnen als unabhängiger Partner, frei von wirtschaftlichen Interessen bei, das dafür nötige Konzept zu entwerfen.