Grundsätzlich muss der Exporteur ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von 1.000 Kilogramm eine Ausfuhranmeldung erstellen. Diese Aufgabe lässt sich an einen Dienstleister übertragen. Die Ausfuhranmeldung lässt sich mit dem elektronischen Zollsystem ATLAS-Ausfuhr erstellen. Wer über keine Anbindung zu ATLAS verfügt, kann die kostenlose Schnittstelle der Zollverwaltung zu ATLAS nutzen.
Zuerst müssen Sie die Ware zusammen mit den Ausfuhrpapieren der zuständigen Zollverwaltung im Binnenland bereitstellen. Verlässt die Ware die Europäische Union, müssen Sie die Ware an der Grenze wieder zusammen mit den Ausfuhrpapieren präsentieren.
Die Ware ist dem Zoll direkt bereitzustellen. Eine Gestellung oder Beschau außerhalb der zuständigen Zollstelle ist möglich - unter der Voraussetzung, dass die Ausfuhranmeldung rechtzeitig vorgelegt wird, so dass eine Beschau der Ware möglich ist. Diese Amtshandlung ist in der Regel kostenpflichtig.
Die Zollstelle überprüft die Ausfuhranmeldung auf Vollständigkeit, ob die statistische Warennummer stimmt oder ob die Waren genehmigungsbedürftig sind. Dies gilt nicht für Waren, die Ausfuhrbeschränkungen unterliegen.