Gesetzgebungsverfahren läuft: Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Achtung Darlehensvermittler: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 23.06.2025 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (verlinkt) vorgelegt. Damit hat das Gesetzgebungsverfahren erst begonnen, es kann noch zu inhaltlichen Änderungen kommen.

Derzeit sieht der Gesetzentwurf u. a. folgende künftigen relevanten Änderungen vor:

  • Die Erlaubnisvoraussetzungen sollen den bisherigen entsprechen (Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse).
  • Vereinfachtes Erlaubnisverfahren: Wird die Erlaubnisurkunde nach § 34c GewO als Darlehensvermittler vorgelegt, sollen die Erlaubnisvoraussetzungen nicht nochmals geprüft werden müssen.
  • Für Gewerbetreibende, die am 01.01.2026 eine Erlaubnis nach § 34c GewO als Darlehensvermittler haben, soll eine Übergangsfrist für die Beantragung der neuen Erlaubnis nach § 34k GewO bis zum 19.11.2026 eingeführt werden.
  • Mit der Erteilung der neuen Erlaubnis nach § 34k GewO soll die Vorerlaubnis nach § 34c GewO als Darlehensvermittler erlöschen. Sofern keine neue Erlaubnis erteilt wird, soll die Erlaubnis nach § 34c GewO als Darlehensvermittler am 20.11.2026 per Gesetz erlöschen.
  • Darlehensvermittler, die die Tätigkeit neu aufnehmen, sollen nach derzeitigem Stand ab dem 01.01.2026 statt der Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz1 Nummer 2 GewO eine Erlaubnis nach § 34k GewO-E benötigen.
  • Die Erlaubnispflicht soll künftig auch für bestimmte Warenkreditvermittler gelten, die zur Finanzierung Ihrer Warenverkäufe oder Ihrer Dienstleistung ein Darlehen vermitteln. Betroffen sollen nur Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme über 43 Mio. Euro sein.

Die Beantragung einer neuen Erlaubnis nach § 34k GewO ist derzeit noch nicht möglich. Zuerst muss das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein, das Gesetz in Kraft treten und die zuständige Erlaubnisbehörde geregelt sein.

Artikelnr: 301324

Eva Mühldorfer

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