Eine Eintragung im Handelsregister bedeutet ferner nicht, dass die Firma zukünftig nicht von Mitbewerbern oder Markeninhabern angreifbar ist, da das Registergericht im Rahmen der Eintragung Schutzrechte Dritter nicht prüft, und das Wettbewerbsrecht manchmal engere Grenzen als das Firmenrecht zieht. Eine Recherche nach bestehenden Namens- und Markenrechten sollte daher im Vorfeld der Registereintragung in jedem Fall erfolgen. Ferner sollte schon im eigenen Interesse im Firmennamen jede ersichtliche Irreführung der potentiellen Kunden vermieden werden.
Da eine Zurückweisungen durch das Registergericht bzw. eine aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung notwendig werdende Firmenänderung immer mit einem beträchtlichen finanziellen und organisatorischen Aufwand verbunden ist, ist eine vorherige Kontaktaufnahme zur Ihrer IHK Niederbayern hilfreich und kostensparend.