Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert auf Basis der zukünftigen Einnahmenüberschüsse ermittelt. Entscheidend ist, welche Erträge das Unternehmen in den nächsten Jahren erwirtschaften kann, um somit den investierten Kaufpreis mittelfristig abzudecken. Die Ertragskraft und damit die Kapitaldienstfähigkeit sind bei einer Unternehmensnachfolge von wesentlicher Bedeutung. Der Nachfolger muss aus den erwirtschafteten Erträgen nicht nur die im Unternehmen erforderlichen Investitionen, sondern auch Zins- und Tilgungszahlungen aus der Kaufpreisfinanzierung leisten.
Die Ertragswertmethode berücksichtigt die Anlagealternativen des Käufers, der mit seinem Kapital entweder das Unternehmen erwerben oder sein Geld am Kapitalmarkt anlegen kann. Als Grundlage der Unternehmensbewertung werden die Betriebsergebnisse der letzten drei Vergangenheitsjahre, des laufenden Geschäftsjahres sowie die Planzahlen der nächsten zwei Jahre herangezogen. Hierbei sollten die Gewinne vor Steuern, aufgrund unterschiedlicher individueller steuerlicher Rahmenbedingungen, gewählt werden.
Dabei werden sowohl die Chancen und Risiken als auch die Stärken und Schwächen des Unternehmens analysiert und bei der Entwicklung einer Zukunftsprognose berücksichtigt.
Über diesen Analyseprozess werden im Rahmen ertragsorientierter Unternehmensbewertung drei Kernaussagen definiert:
- Welcher Gesamtgewinn kann zukünftig erwirtschaftet werden?
- Mit welchem Risiko ist diese Gewinnerzielung zukünftig behaftet?
- Welcher Teil des Gesamtgewinns ist zukünftig an den Unternehmensinhaber nachhaltig auszahlungsfähig?
Ein entsprechendes Beispiel finden Sie hier
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