Pauschalreiserichtlinie für DMOs
Als öffentlich-rechtliche Organisationseinheit ist die DMO (Destinationsmanagementorganisationen) entweder in die kommunale / städtische Verwaltung integriert oder als Eigenbetrieb (hier in der Regel als Verein e.V. oder GmbH) ausgelagert. Den DMO`s kommt dabei eine multiple Stellung zu. Häufig werden Reisepauschalen im eigenen Namen zusammen mit den regionalen Leistungsträgern entwickelt und verkauft, DMO`s vermitteln aber auch Pauschalreisen ihrer regionalen Veranstalter und Hotels. Schließlich spielt der Verkauf oder aber die Vermittlung von Einzelleistungen (z.B. die Stadtführung) bzw. die Vermittlung von mehreren Leistungen eine zentrale Rolle in der täglichen Arbeitspraxis. Da die neuen Regelungen die Anbieter von Pauschalreisen, die Reisevermittler sowie die Vermittler von touristischen Einzelbausteinen als verbundene Reiseleistung (z.B. Flug, Hotel etc.) betreffen, müssen sich DMO`s mit sämtlichen neuen Pflichten und Rechtsbegriffen auseinandersetzen.
Die detaillierten Informationen finden Sie in dem Infoblatt Pauschalreiserichtlinie für DMOs.