Industriekaufmann/-frau (AO 2024)
(gültig für alle Auszubildenden, die ab dem 1. August 2024 neu in die Ausbildung starten)
Bei den Industriekaufleuten gibt es keine Zwischenprüfung, sondern die gestreckte Abschlussprüfung. Diese besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.