Der Besuch eines Lehrgangs oder einer anderen theoretischen Bildungsmaßnahme kann nicht als Ersatz für fehlende Praxis gelten, sondern ist als sinnvolle und zweckmäßige Ergänzung zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung anzusehen.
Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der gewöhnliche Aufenthalt ist in der Regel der Wohnsitz.
Die Zulassung muss schriftlich beantragt werden. Folgende Unterlagen/Nachweise sind dem Antrag beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf mit beruflichem Werdegang einschließlich Zeitangaben
- Arbeitszeugnisse über die berufliche Tätigkeit mit Aufgabenbeschreibung
- Zeugnisse allgemeinbildender Schulen (z. B. Realschule)
- Prüfungszeugnisse der Berufsausbildung (falls vorhanden)
Die IHK Niederbayern behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen und Nachweise anzufordern.