Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung zum/zur Geprüften Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen erfolgt über unser Online-Portal.
Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:
- Kaufmännische, verwaltende, medizinische oder handwerkliche Ausbildung des Gesundheits- und Sozialwesen (Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung) + 1 Jahr Berufspraxis
oder
- Andere Ausbildung des Gesundheits- und Sozialwesens (Bundesrechtlich oder landesrechtlich geregelt) + 1 Jahr Berufspraxis
oder
- Einschlägiges Hochschulstudium + 2 Jahre Berufspraxis
oder
- Kaufmännische, verwaltende, hauswirtschaftliche Ausbildung + 2 Jahre Berufspraxis
oder
- 5 Jahre Berufspraxis
Hinweise:
- Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.
- Die Berufspraxis nach Absatz 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss “zum Geprüften Fachwirt/ zur Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen” muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.