Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
I. Schriftliche Prüfung (Übersetzung und Korrespondenz)
- Übersetzen eines wirtschaftsbezogenen englischen Textes in die deutsche Sprache
- Übersetzen eines wirtschaftsbezogenen Textes von der deutschen in die englische Sprache
- Verfassen eines englischen Geschäftsbriefes nach Angaben in deutsch
- Beantworten einer englischen Korrespondenz in englisch nach Angaben zu Inhalt und Form in deutsch
- Schriftliche Zusammenfassung einer einfachen wirtschaftsbezogenen Nachricht in deutscher Sprache, die in englischer Sprache zu Gehör gebracht wird
II. Mündliche Prüfung (Kommunikation)
- Gespräch in englischer Sprache über wirtschaftsbezogene Themen nach schriftlicher Vorgabe in englischer Sprache
- Geschäftstelefonat in englischer Sprache über einen in deutscher Sprache vorgegebenen Sachverhalt
Hinweis: Die Prüfung im Handlungsbereich "Mündliche Kommunikation" ist erst nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen Prüfung durchzuführen.