Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung zum/zur Geprüften Industriefachwirt/-in erfolgt über unser Online-Portal.
Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vorm Prüfungstermin. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:
I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Kaufmännische oder verwaltende Ausbildung
oder
- 3-jährige Ausbildung + 1 Jahr Berufspraxis
oder
- Ausbildung + 2 Jahre Berufspraxis
oder
- 3 Jahre Berufspraxis
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
- Ablegen der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" (nicht länger als 5 Jahre zuvor)
und
- 1 weiteres Jahr Berufspraxis
Hinweise:
- Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.
- Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriefachwirts/einer Geprüften Industriefachwirtin haben.