Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über unser Online-Portal.
Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin.
- Registrieren Sie sich im Portal.
- Stellen Sie einen Zulassungsantrag.
- Wurden Sie zur Prüfung zugelassen, melden Sie sich zum gewünschten Prüfungstermin an.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:
I. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
II. Wirtschaftsbezogene Qualifikation
- 3-jährige Ausbildung + 1 Jahr Berufspraxis
oder
- 2-jährige Ausbildung + 2 Jahre Berufspraxis
oder
- 4 Jahre Berufspraxis
III. Handlungsspezifische Qualifikationen
- Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
und
- 1 weiteres Jahr Berufspraxis (wenn Ausbildung vorhanden)
oder
- 2 weitere Jahre Berufspraxis (wenn keine Ausbildung vorhanden)
IV. Praktische Prüfung
- Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
und
- Ablegen des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen"
und
- 2 weitere Jahre Berufspraxis (wenn Ausbildung vorhanden)
oder
- 4 weitere Jahre Berufspraxis (wenn keine Ausbildung vorhanden)
Hinweise:
- Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.
- Der Prüfungsteil "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen" ist durch eine Prüfung
Ausbilder-Eignungsprüfung
gemäß der Ausbilder Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.