Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung zum/zur Geprüften Handelsfachwirt/-in erfolgt über unser Online-Portal.
Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:
I. Teilprüfung
- 3-jährige kaufmännische Ausbildungsberuf im Handel + 1 Jahr Berufspraxis
oder
- Ausbildung als Verkäufer + 2 Jahre Berufspraxis
oder
- 3-jährige kaufmännisch-verwaltende + 2 Jahre Berufspraxis
oder
- Ausbildung als Fachlagerist + 3 Jahre Berufspraxis
oder
- Erwerb von 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium + 2 Jahre Berufspraxis
oder
- 5 Jahre Berufspraxis
II. Teilprüfung
- Ablegen der 1. Teilprüfung (nicht länger als 2 Jahre zuvor)
Hinweise:
- Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der I. Teilprüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.
- Die Berufspraxis soll in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge eines Geprüften Handelsfachwirtes/einer Geprüften Handelsfachwirtin haben.