Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Anmeldung und Zulassung zur Prüfung erfolgt über unser Online-Portal.
Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin.
- Registrieren Sie sich im Portal.
- Stellen Sie einen Zulassungsantrag.
- Wurden Sie zur Prüfung zugelassen, melden Sie sich zum gewünschten Prüfungstermin an.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:
1. Teilprüfung „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“
- Ausbildung als Fahrzeuginnenausstatter, Fahrzeuginterieur Mechanik
oder
- einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann
oder
- Ausbildung in einem anderen Bereich + 1 Jahr Berufspraxis im Fahrzeuginterieur, Fahrzeuginnenausstatter
oder
- 4 Jahre Berufspraxis im Fahrzeuginterieur, Fahrzeuginnenausstatter
2. Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- 1 weiteres Jahr Berufspraxis im Bereich Fahrzeuginterieur, Fahrzeuginnenausstatter, … + abgelegte Prüfung “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” +
Ausbildereignung (AdA)
Hinweis:
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.