Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über unser Online-Portal
Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin.
- Registrieren Sie sich im Portal.
- Stellen Sie einen Zulassungsantrag.
- Wurden Sie zur Prüfung zugelassen, melden Sie sich zum gewünschten Prüfungstermin an.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:
Teilprüfung „Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen“
- Ausbildung als Mechatroniker/in, oder eine Ausbildung in den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen oder informationstechnischen Berufen
oder
- Ausbildung in einem anderen Bereich + ½ Jahr Berufspraxis im Mechatronik-Bereich
oder
- 4 Jahre Berufspraxis im Mechatronik-Bereich
2. Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- 1 weiteres Jahr Berufspraxis im Mechatronik-Bereich + abgelegte Prüfung “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” +
Ausbildereignung (AdA)
Hinweis:
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.