IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfte/-r Industriemeister/-in – Fachrichtung Mechatronik

Industriemeister/-innen der Fachrichtung Mechatronik übernehmen Fach- und Führungsaufgaben vor allem in der Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen, im Elektro- und Fahrzeugbau, bei Herstellern von Geräten der Unterhaltungselektronik sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Sie sind in der Lage, technische Schnittstellenprobleme zu lösen, die bei der Herstellung mechatronischer Produkte oder beim Betrieb mechatronischer Systeme auftreten. Sie verstehen etwas von Systemintegration, von technischen Applikationen, von Support und Service.

DQR-Einstufung

Der IHK-Abschluss “Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Mechatronik” ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveau-Stufe 6 (Bachelorabschluss der Hochschule) zugeordnet.

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt über unser Online-Portal

Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin.

  1. Registrieren Sie sich im Portal.
  2. Stellen Sie einen Zulassungsantrag.
  3. Wurden Sie zur Prüfung zugelassen, melden Sie sich zum gewünschten Prüfungstermin an.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:

Teilprüfung „Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen“

  • Ausbildung als Mechatroniker/in, oder eine Ausbildung in den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen oder informationstechnischen Berufen
    oder
  • Ausbildung in einem anderen Bereich + ½ Jahr Berufspraxis im Mechatronik-Bereich
    oder
  • 4 Jahre Berufspraxis im Mechatronik-Bereich

2. Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“

  • 1 weiteres Jahr Berufspraxis im Mechatronik-Bereich + abgelegte Prüfung “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” + Ausbildereignung (AdA)

Hinweis:
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
(Schriftliche Prüfungen mit jeweils 90 Minuten)

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Handlungsbereich "Technik" (Schriftliche Prüfung)
    - Systemintegration
    - technische Applikation
    - Kundenunterstützung und Service
  • Handlungsbereich "Organisation" (Schriftliche Prüfung)
    - betriebliches Kostenwesen
    - Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
    - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsbereich "Führung und Personal" (Situationsbezogenes Fachgespräch)
    - Personalführung
    - Personalentwicklung
    - Qualitätsmanagement

Prüfungstermine

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Prüfungsteil schriftliche Prüfungstermine schriftliche Prüfungstermine

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (1. Teilprüfung)

Frühjahr:
29.+30.04.2026

Herbst:
05.+06.11.2026

Handlungsspezifische Qualifikationen (2. Teilprüfung)

Frühjahr:

Herbst:
23.+24.11.2026

Die mündlichen Prüfungstermine teilen wir mit der Prüfungseinladung oder gerne auf Anfrage mit.

Prüfungsgebühren

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Prüfung Prüfungsgebühr

1. Teilprüfung: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

420 €

2. Teilprüfung: Handlungsspezifische Qualifikationen

450 €

Ausbildereignungsprüfung

270 €

Wiederholungsprüfung

anteilige Gebühr

Meisterschule/Vorbereitung auf die Prüfung

Grundsätzlich ist der Besuch eines Lehrgangs keine Pflicht. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsanbieter, die auf diese Prüfung vorbereiten.

Rechtsgrundlagen

Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Niederbayern.

Artikelnr: 343110