Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über unser Online-Portal.
Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin.
- Registrieren Sie sich im Portal.
- Stellen Sie einen Zulassungsantrag.
- Wurden Sie zur Prüfung zugelassen, melden Sie sich zum gewünschten Prüfungstermin an.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:
Teilprüfung “Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen”
- Ausbildung als "Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik"
oder
- Ausbildung in einem anderen Bereich + 1 Jahr Berufspraxis im Bereich Kunststoff/Kautschuk
oder
- 4 Jahre Berufspraxis im Bereich Kunststoff/Kautschuk
2. Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- 1 weiteres Jahr Berufspraxis im Bereich Kunststoff/Kautschuk + abgelegte Prüfung “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” +
Ausbildereignung (AdA)
Hinweis:
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.