Wer übt ein Bewachungsgewerbe aus?
Gewerbsmäßige Bewachung übt aus, wer Leben oder Eigentum fremder Personen vor Einwirkungen Dritter bewacht. Bewachung setzt ein aktives Handeln voraus, bei dem die Überwachung im Vordergrund stehen muss. Keine Bewachung ist die Bewahrung vor Gefahren, die in der Person oder Sache selbst liegen oder die durch Naturereignisse drohen. Das Bewachungsgewerbe weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten auf, es reicht von der herkömmlichen Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung über den Veranstaltungsdienst, die Fluggastkontrolle, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz bis hin zur Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie Kernkraftwerken.