Weiterbildungsstipendium
Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung mit einem Weiterbildungsstipendium begabte junge Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre". Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. In der Abwicklung betreut wird es von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und sonstigen zuständigen Stellen.
Wenn Sie Ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und nicht älter als 25 Jahre sind, können Sie im Rahmen der jährlich zur Verfügung gestellten Mittel in das Weiterbildungsstipendium (vormals "Begabtenförderung Berufliche Ausbildung") aufgenommen werden. Ein Rechtsanspruch besteht hierauf nicht.
Sollten Sie zu den Prüfungsbesten gehören und beispielsweise einen Abschluss im Bereich der beruflichen Aufstiegsfortbildung anstreben (Meister, Fachwirt oder Ähnliches), können Sie sich hier über Fördermöglichkeiten in der Aus- und Weiterbildung informieren.
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium kann sich
- wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat
- und wer die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat (aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen potenzieller Kandidaten für ein Stipendiat werden bei der IHK Niederbayern vorrangig Bewerber aufgenommen, die die Abschlussprüfung mit 92 Punkten und besser abgeschlossen haben);
oder
- wer bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen ist
oder
wer die eigene Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann und
- weder Student noch Hochschulabsolvent ist,
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie zum Beispiel Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:
- Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
- Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Meister, Techniker, Betriebswirte, Fachwirte, Fachkaufleute)
- Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit fachlich oder inhaltlich aufbauen
Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse für anspruchsvolle Weiterbildungen bis zu 9.135 Euro beantragen. Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Ansprechpartner ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eines Bewerbers eingetragen war. Die IHK Niederbayern ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiaten werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium besteht nicht.
Mehr zum Thema finden Sie auf der Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.