Aushang in Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr
Neu eingeführt wird eine Aushangpflicht für Energieausweise in nicht-öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mindestens 500 m², wenn bereits ein Energieausweis vorliegt. Das betrifft beispielweise Kinos, Theater, Banken, Hotels, Kaufhäuser, etc. Zudem wird die bestehende Aushangpflicht in öffentlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr ausgeweitet auf eine Nutzfläche von mindestens 500 m² beziehungsweise 250 m² ab Juli 2015.
Die Internetseiten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung bieten ausführliche Informationen zu den Regelungen für Energieausweise.