Benötigte Unterlagen für das Verfahren
- Antrag zur Feststellung der Gleichwertigkeit
- tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten
- ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise (Original oder beglaubigte Kopie)
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
- sonstige Befähigungsnachweise (sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich oder hilfreich sind)
- Erklärung, dass noch kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde
- nur bei Antragstellern mit Wohnsitz außerhalb EU oder EWR oder Schweiz: Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will, etwa Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, Antrag auf Einreisevisum
Alle Unterlagen müssen ins Deutsche oder Englische von öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzern übersetzt sein. Bei Bescheinigungen und Zeugnissen sind beglaubigte Kopien erforderlich.
Sofern nicht alle Inhalte der Vergleichsqualifikation vorhanden sind, kann dies eventuell im Rahmen einer Nachqualifizierung oder Weiterbildung nachgeholt werden. Hinsichtlich des Antrags auf Gleichwertigkeitsfeststellung und der Übersicht notwendiger Unterlagen (BayBQFG) wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner der IHK.
Die IHK Niederbayern bietet Ihnen eine individuelle Beratung zu Ihrer Gleichwertigkeitsprüfung an. Sie unterstützt Sie bei der Antragstellung und der Festlegung des Referenzberufes. Die Beratung durch die IHK ist kostenlos. Für weitere Fragen können Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartner der IHK Niederbayern wenden.