Besondere Pflichten
Der Hersteller ist verpflichtet, Unfälle die durch sein Produkt entstanden sind, unverzüglich den zuständigen Behörden des Mitgliedsstaats, in dem sich der Unfall ereignet hat, über das Safety-Business-Gateway zu melden.
Im Falle eines Produktsicherheitsrückrufs oder wenn Verbrauchern Informationen zur Kenntnis gebracht werden müssen, um die sichere Verwendung eines Produkts zu gewährleisten, muss sichergestellt werden, dass alle betroffenen Verbraucher ermittelt werden können und unverzüglich benachrichtigt werden.
Wirtschaftsakteure und Anbieter von Online-Marktplätzen, die personenbezogene Daten ihrer Kunden erheben, nutzen diese Informationen für Rückrufe und Sicherheitswarnungen. Rückrufanzeigen erfolgen hier einer definierten Form. Im Falle eines Produktsicherheitsrückrufs muss dem Verbraucher eine wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfe zukommen. Es sind mindestens zwei Abhilfemaßnahmen anzubieten. Infrage kommen hierbei Reparatur, Ersatzlieferung oder Erstattung des bezahlten Preises.
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