Zur CSDDD hat man sich auf einige Änderungen, wie die Verkleinerung des Anwendungsbereichs (Änderung Art. 2) oder die Sorgfaltspflichten in der gesamten Wertschöpfungskette (Änderung Art. 8 und Art. 9) verständigt.
Sobald die Lieferkettenrichtlinie mit den Änderungen im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, informieren wir Sie im Detail auf dieser Seite.
Erste Informationen können Sie auch der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments entnehmen: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20251211IPR32164/einfachere-nachhaltigkeitsberichterstattung-und-sorgfaltspflicht-fur-unternehmen