EU-Lieferkettenrichtlinie: Das kommt auf die Unternehmen zu
Das Europäische Parlament (EP) hat am 16. Dezember 2025 mit großer Mehrheit der im Trilog erzielten Einigung u.a. zur Vereinfachung der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zugestimmt. Abschließend muss nun noch die formale Verabschiedung durch den Rat erfolgen, bevor die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann.
Zur CSDDD hat man sich auf einige Änderungen, wie die Verkleinerung des Anwendungsbereichs (Änderung Art. 2) oder die Sorgfaltspflichten in der gesamten Wertschöpfungskette (Änderung Art. 8 und Art. 9) verständigt.
Sobald die Lieferkettenrichtlinie mit den Änderungen im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, informieren wir Sie im Detail auf dieser Seite.
Erste Informationen können Sie auch der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments entnehmen: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20251211IPR32164/einfachere-nachhaltigkeitsberichterstattung-und-sorgfaltspflicht-fur-unternehmen