Das sind die ursprünglichen CSRD-Pläne: Welche Unternehmen sind von der CSRD-Berichtspflicht betroffen?
Die Einführung der CSRD erfolgt schrittweise:
Die CSR-Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz betrifft aktuell Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und die kapitalmarktorientiert sind.
Zudem betrifft sie Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind. Ihr Umsatz muss über 40 Millionen Euro liegen oder ihre Bilanzsumme über 20 Millionen Euro betragen.
Kapitalmarktorientierte Großunternehmen müssen im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 entsprechend der CSRD berichten. Nachhaltigkeitsberichterstattung wird damit auf die gleiche Stufe wie die klassische finanzielle Berichterstattung gehoben und wird verpflichtend im selben Lagebericht festgehalten.
Alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen, müssen den ersten Bericht im Jahr 2026 auf Basis des Jahres 2025 veröffentlichen:
Bilanzsumme: ≥ 25 Mio Euro
Nettoumsatzerlöse: ≥ 50 Mio Euro
Zahl der Beschäftigten: ≥ 250
Alle börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (Bilanzsumme 450.000 EUR, Nettoumsatz 900.000 EUR) sind ab 2026 berichtspflichtig („Opt-out bis 2028 möglich“). Zudem sind ausgewählte Unternehmen aus Drittstaaten ab 2028 verpflichtet, zu berichten.