“Passive” Elektrogeräte ab 01.05.2019 im Anwendungsbereich
Seit dem 01.05.2019 sieht die stiftung elektro-altgeräte register (ear) - wie viele europäische Länder bereits jetzt - sogenannte "passive" Geräte also Elektro- und Elektronikgeräte, die Ströme lediglich durchleiten, im Anwendungsbereich des ElektroG.
Betroffen von diesen Regelung sind allerdings nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind wie beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen für Beleuchtung usw.
Sind Sie Hersteller solcher "passiver" Geräte, stellen Sie bitte einen entsprechenden Registrierungsantrag. "Passive" Geräte sind den Kategorien 4 bis 6 zuzuordnen. Mehr zum Thema finden Sie auf der Internetseite der stiftung ear.