Arbeiten mit F-Gasen
Die Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) erlegt Betreibern von Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzanlagen, Kälte- und Kühltransportern sowie elektrischen Schaltanlagen Pflichten zur Dichtheitskontrolle, Aufzeichnungen, Abgabe und Sachkunde auf.
Personen, die an Anlagen mit F-Gasen folgende Tätigkeiten ausüben, müssen ein Zertifikat über eine bestandene Sachkundeprüfung vorlegen. Bundesweit bieten unterschiedliche Anbieter Sachkunde- und Weiterbildungslehrgänge zum Erwerb der Sachkunde an für:
- Installation
- Wartung
- Instandhaltung, Reparatur
- Stilllegung
- Dichtheitskontrollen
- Rückgewinnung
Die konkreten Tätigkeiten, die mit einer entsprechenden Sachkundebescheinigung ausgeübt werden dürfen, regelt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung in § 5. Kälteanlagenbauer und Mechatroniker für Kältetechnik mit bestandener Abschlussprüfung erhalten können hier von der IHK eine Sachkundebescheinigung beantragen: https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/3820052987125?plz=97285&behoerde=53553314483&gemeinde=378412162696
Unternehmen, die diese Tätigkeiten durchführen, brauchen zudem eine Betriebszertifizierung vom Bayerischen Landesamt für Umwelt.