Was ist eine betriebliche Anlage?
ede Betriebseinrichtung, sonstige ortsfeste Einrichtung, Lagerflächen aber auch Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen sind Anlagen, die den Auflagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen können. Bestimmte Anlagen stehen aufgrund eines erhöhten Gefahrenpotenzials unter dem Vorbehalt einer behördlichen Genehmigung. Sie unterscheiden sich nach genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Zu den genehmigungsbedürftigen Anlagen zählen insbesondere Industriebetriebe bzw. Gewerbe, die hohe Emissionen ausweisen. Sie müssen besondere technische umweltrechtliche Anforderungen erfüllen und über ihre Emissionen berichten. Die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, wie beispielsweise Großgaragen (Abgase, Lärm), Schrottplätze (Staub, Altöl, Lärm, PCB), Tankstellen (Lärm, Emissionen organischer Stoffe, Altöl), Sportplätze (Lärm), Gaststätten (Lärm) können bestimmten Anzeigepflichten unterliegen. Ziel ist es, möglichst wenig Luft, Wasser und Böden zu verunreinigen.