PPWR gilt für alle Arten von Verpackungen.
Grundsätzlich gilt: Auch wenn die Regelungen erst ab 12. August 2026 greifen, ist es wichtig, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Denn im Gegensatz zum deutschen Verpackungsgesetz unterscheidet die PPWR nämlich nicht zwischen Verpackungen im B2B- und B2C-Bereich: sie gilt für alle Arten von Verpackungen.
Die PPWR hat damit weitreichende Auswirkungen auf Betriebe, die Verpackungen produzieren, einführen, vertreiben oder befüllen, also insbesondere Verpackungswirtschaft, Handel, Gastronomie und Konsumgüterindustrie. Die neuen Vorgaben stellen sie vor große Herausforderungen: Verpackungen müssen beispielsweise künftig so gestaltet sein, dass sie den neuen Recycling- und Wiederverwendungsanforderungen entsprechen. Dies kann bedeuten, dass Materialien geändert oder Verpackungen neu konzipiert werden, um die künftigen Standards zu erfüllen. Diese Veränderungen erfordern ggf. eine umfassende strategische Planung und Anpassung der Geschäftsprozesse, um den Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Dazu kommt: Mit den neuen Regelungen werden Verpackungen zunehmend zu einem Compliance-Risiko für Unternehmen. Die erweiterte Herstellerverantwortung nimmt die Betriebe für die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungen in die Pflicht – einschließlich Rücknahme und Recycling. So können unter anderem die Einrichtung von Rücknahmesystemen und Partnerschaften mit Recyclingunternehmen nötig werden. Darüber hinaus müssen Verpackungen zukünftig klar gekennzeichnet sein, um die Recyclingfähigkeit und eine korrekte Entsorgung zu gewährleisten. Dies erfordert zusätzliche Ressourcen für die Entwicklung und Implementierung neuer Etiketten und Informationssysteme.