Elektronische Kassensysteme bis zum 31. Juli melden
Seit dem 1. Januar 2025 können Unternehmen alle eingesetzten Kassensysteme – egal ob gekauft, gemietet oder gepachtet – zentral an die Finanzverwaltung melden.
Wichtig: Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Für neue Geräte, die ab dem 1. Juli 2025 gekauft werden, gilt: Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung erfolgen. Und wenn ein Kassensystem stillgelegt oder ausgetauscht wird, muss das ebenfalls innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Laut Deutscher Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat bisher erst etwa die Hälfte der Unternehmen ihre Kassen gemeldet. Für alle anderen wird es jetzt höchste Zeit, aktiv zu werden!
So funktioniert die Meldung:
Die Angaben können nur online übermittelt werden – entweder über das Finanzamtsportal Mein ELSTER oder über die sogenannte ERiC-Schnittstelle. Folgende Infos werden dabei abgefragt:
- Art des Kassensystems
- Seriennummer
- Kauf- oder Inbetriebnahmedatum
- Art der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Zu welcher Betriebsstätte das System gehört
Wer die Meldung jetzt erledigt, spart sich möglichen Ärger oder Sanktionen durch das Finanzamt. Bei Unsicherheiten hilft der Steuerberater oder auch der Anbieter des Kassensystems weiter. Weitere Infos erhalten Sie auchin diesem Artikel des DIHK.