Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Unabhängig des Rechtsbehelfs können Sie sich bei Fragen gerne direkt an uns wenden. Wir werden dann versuchen, Ihre Beitragsangelegenheit möglichst schnell, unbürokratisch und außergerichtlich zu klären. Sollte eine abschließende Bearbeitung innerhalb der Klagefrist nicht erfolgen, sichern wir Ihnen zu, dass wir Ihnen im Falle einer ablehnenden Entscheidung einen neuen Beitragsbescheid erstellen. Dadurch bleibt Ihnen die Möglichkeit erhalten, innerhalb der dann neu beginnenden Monatsfrist Klage zu erheben.