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Ägypten: ACI – Eintragungen im IHK-Ursprungszeugnis

Ägypten hat 2021 die Einfuhrabfertigung von Seefrachtsendungen auf das Advanced Cargo Information System (ACI) umgestellt. Jetzt hat der ägyptische Zoll mitgeteilt, dass ab 1. Januar 2026 das ACI-System auch verpflichtend für Luftfracht eingeführt wird. Mit der Ausweitung auf die Luftfracht verfolgt die Regierung das Ziel, die Effizienz der Lieferketten zu steigern, die Grenzsicherheit zu stärken und die Zollabfertigung zu beschleunigen.

Über das ACI-System, können Importeure und Spediteure in Ägypten Frachtinformationen vorab einreichen, sodass die Zollbehörden Risikobewertungen durchführen können, bevor die Waren verschickt werden. Dies gewährleistet eine schnellere Abfertigung bei der Ankunft, reduziert Verzögerungen an Häfen und Flughäfen und verringert den Papieraufwand für alle Beteiligten.

Gemäß dieser Regelung sind ausländische Exporteure, sowohl für Seefracht-, als auch für Luftfrachtsendungen verpflichtet, sämtliche Versanddokumente vor dem Versand elektronisch über die Plattform CargoX hochzuladen. Dieser Schritt ist entscheidend für die Validierung und Ausstellung der ACID-Nummer, die in allen Versanddokumenten enthalten sein muss.

Ablauf:

  • Der ägyptische Importeur registriert seine Daten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten über das elektronische Portal Nafeza.
  • Der (deutsche) Exporteur registriert sich einmalig bei CargoX.
  • Die Daten des ägyptischen Importeurs im System Nafeza und die Daten des Exporteurs im System CargoX werden miteinander verknüpft und das Nafeza-System vergibt eine Advanced Cargo Information Declaration Number (ACID). Beide Parteien erhalten die ACID.
  • Der Exporteur lädt über CargoX relevante Versanddokumente hoch. Die Uploads müssen die entsprechende ACID-Nummer beinhalten und spätestens 48 Stunden vor Ankunft in Ägypten abgeschlossen sein.

Spediteure müssen benachrichtigt werden, um sicherzustellen, dass die ACID-Nummer auf allen Versanddokumenten angegeben ist.

Alle Fracht- und Handelsdokumente, auch das Ursprungszeugnis, müssen die ACID Nummer, die Exporter Registration Number (erzeugt im CargoX-Portal) des Exporteurs und die Steuernummer des Importeurs enthalten. Wenn die ACID Nummer nicht in den Frachtpapieren enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt.

Nach Informationen der AHK Ägypten sollen unbedingt die folgenden Angaben auf die Handelsrechnung geschrieben werden:

  • ACID
  • Egyptian Importer Tax ID
  • Foreign Exporter Registration Type: VAT Number
  • Foreign Exporter ID
  • Foreign Exporter Country: GERMANY
  • Foreign Exporter Country Code: DE

Bitte beachten Sie außerdem:

  • Auf Rechnung und IHK-Ursprungszeugnis ist die Angabe der ACID-Nummer verpflichtend.
  • Im Ursprungszeugnis können Sie die ACID-Nummer in Feld 5 (Bemerkungen) oder in Feld 1 (Absender) eintragen.
  • Das System verlangt die Angabe der 10-stelligen ägyptischen Warennummer.

Die Anforderung des Systems, die 10-stellige ägyptische Warennummer anzugeben, stellt deutsche Exporteure vor ein praktisches Problem: die eigenen Warenwirtschaftssysteme arbeiten in der Regel mit der 8-stelligen EU-Warennummer. Tarifnummern von Empfangsstaaten in die Rechnung oder andere Handelspapiere zu integrieren ist daher rein technisch nicht immer möglich. Eine Möglichkeit, die in den Drittländern gültigen Warennummern zu recherchieren, ist die Access2Markets-Datenbank der EU.

Artikelnr: 237936

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