Prüfungstermine

Koch/Köchin

Bei dem Ausbildungsberuf Koch/Köchin gibt es keine Zwischenprüfung, sondern die gestreckte Abschlussprüfung. Diese besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.

Termine Abschlussprüfung Teil 1

Mit den Pfeiltasten können Sie die Tabelle horizontal scrollen.
Prüfung schriftliche Prüfung Prüfungsbeginn

Sommer 2026

28. April 2026

08:00 Uhr

Winter 2026/2027

24. November 2026

08:00 Uhr

Sommer 2027

27. April 2027

08:00 Uhr

Die praktischen Prüfungen finden statt:

  • Sommerprüfung: im Zeitraum Mitte Juni bis Juli eines Jahres
  • Winterprüfung: im Januar des darauf folgenden Jahres

Die IHK Niederbayern informiert auf ihrer Website über die aktuellen mündlichen und praktischen Prüfungstermine .

Termine Abschlussprüfung Teil 2

Mit den Pfeiltasten können Sie die Tabelle horizontal scrollen.
Prüfung schriftliche Abschlussprüfung Prüfungsbeginn

Sommer 2026

28. April 2026
29. April 2026

08:00 Uhr

Winter 2026/2027

24. November 2026
25. November 2026

08:00 Uhr

Sommer 2027

27. April 2027
28. April 2027

08:00 Uhr

Die praktischen Prüfungen finden statt:

  • Sommerprüfung: im Zeitraum Mitte Juni bis Juli eines Jahres
  • Winterprüfung: im Januar des darauf folgenden Jahres

Die IHK Niederbayern informiert auf ihrer Website über die aktuellen mündlichen und praktischen Prüfungstermine .

Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Mit den Pfeiltasten können Sie die Tabelle horizontal scrollen.
Prüfungsbereich Prüfungszeit

Abschlussprüfung Teil 1

schriftliche Prüfung

Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten

60 Minuten

praktische Prüfung

Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten

240 Minuten

Abschlussprüfung Teil 2

schriftliche Prüfung

Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft

90 Minuten

Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team

90 Minuten

Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten

praktische Prüfung

Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs

360 Minuten

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Sie finden auf der Website der IHK Niederbayern Informationen zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung .

Zusatzqualifikation

Inhalt der Zusatzqualifikation gem. § 18 der Ausbildungsordnung “Koch/Köchin”

  • (1) Über das in § 5 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche vereinbart werden.
  • (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 2 der Ausbildungsordnung “Koch/Köchin” genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Prüfung der Zusatzqualifikation gem. § 19 der Ausbildungsordnung “Koch/Köchin”

  • (1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt.
  • (2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die in Anlage 2 der Ausbildungsordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • (3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

  1. vegetarische und vegane Speisen, Gerichte und Menüs zusammenzustellen und zuzubereiten,
  2. die besonderen Anforderungen an die vegetarische und vegane Küche zu beschreiben und
  3. Gäste unter besonderer Berücksichtigung ihrer individuellen Ernährungsweise zu beraten.

  • (4) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
  • (5) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
  • (6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens “ausreichend” bewertet worden ist.

Im Rahmen der Prüfungsanmeldung über unser Online-Portal “ServicePoint.Bildung” zur Abschlussprüfung Teil 2 haben Ausbildungsbetriebe bzw. Prüflinge die Möglichkeit anzugeben, ob eine Prüfung in der Zusatzqualifikation gewünscht ist. Falls ja, wird die Möglichkeit zur schriftlichen Anmeldung gegeben. Nach der verbindlichen Anmeldung wird die Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit € 220,-- € fällig.

Artikelnr: 349221

Kaufmännisches Prüfungswesen

Kontakt

Elke Bauer
Stefanie Graml
Alyssa Hohenthanner
Anna Ledermüller
Sandro Schwarz
Petra Sonnleitner
Julia Susser

Telefon: 0851 507-423
E-Mail schreiben