Koch/Köchin
Bei dem Ausbildungsberuf Koch/Köchin gibt es keine Zwischenprüfung, sondern die gestreckte Abschlussprüfung. Diese besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Termine Abschlussprüfung Teil 1
| Prüfung | schriftliche Prüfung | Prüfungsbeginn |
|---|---|---|
| Winter 2025/2026 | 25. November 2025 | 08:00 uhr |
| Sommer 2026 | 28. April 2026 | 08:00 Uhr |
| Winter 2026/2027 | 24. November 2026 | 08:00 Uhr |
| Sommer 2027 | 27. April 2027 | 08:00 Uhr |
Die praktischen Prüfungen finden statt:
- Sommerprüfung: im Zeitraum Mitte Juni bis Juli eines Jahres
- Winterprüfung: im Januar des darauf folgenden Jahres
Die IHK Niederbayern informiert auf ihrer Website über die aktuellen mündlichen und praktischen Prüfungstermine .
Termine Abschlussprüfung Teil 2
| Prüfung | schriftliche Abschlussprüfung | Prüfungsbeginn |
|---|---|---|
| Winter 2025/2026 | 25. November 2025 26. November 2025 | 08:00 Uhr |
| Sommer 2026 | 28. April 2026 29. April 2026 | 08:00 Uhr |
| Winter 2026/2027 | 24. November 2026 25. November 2026 | 08:00 Uhr |
| Sommer 2027 | 27. April 2027 28. April 2027 | 08:00 Uhr |
Die praktischen Prüfungen finden statt:
- Sommerprüfung: im Zeitraum Mitte Juni bis Juli eines Jahres
- Winterprüfung: im Januar des darauf folgenden Jahres
Die IHK Niederbayern informiert auf ihrer Website über die aktuellen mündlichen und praktischen Prüfungstermine .
Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
|---|---|
| Abschlussprüfung Teil 1 | |
| schriftliche Prüfung | |
| Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten | 60 Minuten |
| praktische Prüfung | |
| Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten | 240 Minuten |
| Abschlussprüfung Teil 2 | |
| schriftliche Prüfung | |
| Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft | 90 Minuten |
| Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team | 90 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
| praktische Prüfung | |
| Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs | 360 Minuten |
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Sie finden auf der Website der IHK Niederbayern Informationen zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung .
Zusatzqualifikation
Inhalt der Zusatzqualifikation gem. § 18 der Ausbildungsordnung “Koch/Köchin”
- (1) Über das in § 5 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche vereinbart werden.
- (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 2 der Ausbildungsordnung “Koch/Köchin” genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Prüfung der Zusatzqualifikation gem. § 19 der Ausbildungsordnung “Koch/Köchin”
- (1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt.
- (2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die in Anlage 2 der Ausbildungsordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
- (3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- vegetarische und vegane Speisen, Gerichte und Menüs zusammenzustellen und zuzubereiten,
- die besonderen Anforderungen an die vegetarische und vegane Küche zu beschreiben und
- Gäste unter besonderer Berücksichtigung ihrer individuellen Ernährungsweise zu beraten.
- (4) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
- (5) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
- (6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens “ausreichend” bewertet worden ist.
Im Rahmen der Prüfungsanmeldung über unser Online-Portal “ServicePoint.Bildung” zur Abschlussprüfung Teil 2 haben Ausbildungsbetriebe bzw. Prüflinge die Möglichkeit anzugeben, ob eine Prüfung in der Zusatzqualifikation gewünscht ist. Falls ja, wird die Möglichkeit zur schriftlichen Anmeldung gegeben. Nach der verbindlichen Anmeldung wird die Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit € 190,-- € fällig.
Weitere Informationen
Kaufmännisches Prüfungswesen
KontaktElke Bauer
Stefanie Graml
Alyssa Hohenthanner
Anna Ledermüller
Sandro Schwarz
Petra Sonnleitner
Julia Susser
Telefon: 0851 507-423
E-Mail schreiben