PPWR: Schildern Sie Ihre Erfahrungen der EU-Kommission!

Am 12. August trat die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) mit einer Vielzahl neuer, noch ungeklärter Regelungen in Kraft. Neue Dokumentationspflichten, Konformitätserklärungen, Kennzeichnungsanforderungen und die Klärung der eigenen Rolle als „Erzeuger", „Hersteller" oder „Vertreiber" – das alles trifft die Unternehmen. Besonders kleine und mittlere Betriebe stoßen dabei schnell an ihre Kapazitätsgrenzen. Dazu kommt, dass viele offene Fragen zur Auslegung einzelner PPWR-Artikel vorhanden sind, die Unternehmen aber handeln wollen. Das führt zu erheblicher Unsicherheit.

Schreiben Sie an die EU-Kommission: Hier das IHK-Muster downloaden

Die IHK-Organisation geht nun mit einer konzertierten Aktion auf die EU-Kommission zu, um die Missstände klar zu benennen und Verbesserungen zu erreichen. Und hierfür ist die IHK-Organisation auf Unterstützung ihrer Mitgliedsunternehmen angewiesen. Schildern Sie der EU-Kommissarin Jessika Roswall Ihre PPWR-Erfahrungen und beteiligen Sie sich so an der DIHK-Kampagne. Wir stellen Ihnen hierfür ein Musterschreiben zur Verfügung, das Sie hier downloaden können.

Wie gehen Sie dann weiter vor?

Ergänzen Sie Ihr Schreiben mit Ihrer Firmenadresse, ggf. Logo und Unterschrift. Versenden Sie das Schreiben per Mail bis 11.September an jessika.roswall@ec.europa.eu. Setzen Sie bitte in cc: martin.naetscher@passau.ihk.de

Das sind die Inhalte des Schreibens

Die Inhalte des Schreibens decken sich mit den Erfahrungen aus unserer Beratung rund um das Thema PPWR.

Die Erfahrungen zeigen, dass sich die Unternehmen unter anderem folgendes wünschen:
1. Eine zentrale EU-Registrierung statt 27 nationaler Meldeplattformen.
2. Keine unnötige Bevollmächtigtenpflicht für EU-Unternehmen.
3. Verhältnismäßige und einfache Regeln für Kleinst- und Kleinunternehmen.
4. Einen digitalen europäischen One-Stop-Shop statt zusätzlicher nationaler Bürokratie.
5. Einen konsequenten Abbau nationaler Sonderwege und zusätzlicher Dokumentationspflichten sowie die Einführung von Bagatellgrenzen für Melde- und Dokumentationspflichten.

Zusätzlich: Nehmen Sie an der EU-Konsultation teil!

Die Europäische Kommission reagiert inzwischen auf die massive Kritik und führt parallel zur DIHK-Kampagn eine Konsultation zu den nationalen Herstellerregistern durch.

Welche Regelungen behindern Sie als Unternehmen? Nutzen Sie die laufende Konsultation der Europäischen Kommission und bringen Sie Ihre Erfahrungen und Forderungen ein. Es gibt dort bereits mehr als 6.000 Rückmeldungen. Je mehr Unternehmen konkrete Folgen schildern, desto deutlicher wird, wo nachgebessert werden muss. Noch bis 10. September können Sie hier konkrete Folgen schildern, und zeigen, wo nachgebessert werden muss.

Klicken Sie hier, um an der Konsultation teilzunehmen.

Artikelnr: 394616
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Martin Nätscher

Kontakt

Telefon: 0851 507-271
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Erich Doblinger

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Telefon: 0851 507-234
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Hier das Musterschreiben als Word-Vorlage downloaden

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