Informationen zu den Neuordnungen 2025
Florist/-in
Ab 1. August 2025 tritt die neue Ausbildungsordnung für den Beruf „Florist/-in“ in Kraft.
Das Berufsbild hat sich in den letzten Jahren im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Auch gewinnen betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen verstärkt an Bedeutung.
Die Ausbildungsinhalte wurden entsprechend angepasst und die modernisierten Standardberufsbildpositionen eingeführt.
Die klassische Zwischenprüfung wird ersetzt durch die Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (gestreckte Abschlussprüfung).
Gemeinsam mit einzelnen IHKs und dem im Neuordnungsverfahren federführenden „Fachverband Deutscher Floristen (FDF)“ finden im April/Mai virtuelle Informationsveranstaltungen statt, zu denen wir Sie herzlich einladen:
- 30.04.2025 (14:00 bis 16:00): Veranstaltung „Ost“ – DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Chemnitz
Neuordnung des Ausbildungsberufes Florist/-in 2025 - IHK Chemnitz
- 13.05.2025 (14:00 bis 16:00): Veranstaltung „Süd“ – DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK für München und Oberbayern
Informationsveranstaltung für Ausbildungsbetriebe zur Neuordnung des Ausbildungsberufes Florist/-in
- 14.05.2025 (14:00 bis 16:00): Veranstaltung „West“ – DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Nord Westfalen
Neuordnung des Ausbildungsberufes Florist/-in 2025
Inhalt: Vorgestellt wird das modernisierte Berufsbild "Florist/-in" mit Einblicken in den Ausbildungsrahmenplan, die schulischen Lernfelder und die gestreckte Abschlussprüfung. Die Durchführung erfolgt jeweils virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr.
Kaufmann/-frau für Büromanagement
Ab 1. August 2025 tritt die neue Ausbildungsordnung für den Beruf „Kaufmann-/frau für Büromanagement“ in Kraft.
Ziel der Neuordnung war es, die bestehenden Vorgaben zu bündeln und die Erprobungsverordnung (gültig bis 31.07.2025) in Dauerrecht überzuführen.
Änderungen betreffen maßgeblich die Integration der neuen Standardberufsbildpositionen (u.a. „Digitalisierte Arbeitswelt“), die weiteren Inhalte wurden redaktionell angepasst und bleiben im Wesentlichen inhaltlich unberührt. Die Wahlqualifikationen wurden in der neuen Verordnung handlungsorientierter formuliert. Die gestreckte Abschlussprüfung bleibt bestehen.
Weitere Informationen
Ausbildungsberatung
KontaktMathias Berger
Christian Gerner
Martina Löffelmann
Michael Pangratz
Gisela Schallmoser
Werner Schurm
Florian Walter
Bettina Werschnik
Telefon: 0851 507-488
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