Gleichgestellte Berufsqualifikationen
Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger sind dem Nachweis der erforderlichen Sachkunde gleichgestellt:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
- als Immobilienkaufmann
- als Bankkaufmann
- als Sparkassenkaufmann
- als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen "Fachrichtung Finanzberatung" wenn
- die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen vom 17. Mai 2006 (BGBl. l S. 1187) abgelegt wurde oder
- die Abschlussprüfung nach der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Antragsteller die Wahlqualifikationseinheit "Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen" gewählt hat,
- als Geprüfter Immobilienfachwirt
- als Geprüfter Bankfachwirt
- als Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung,
- als Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
2. Ein Abschlusszeugnis als Finanzfachwirt (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt.
3. Ein Abschlusszeugnis als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen, wenn zusätzlich eine mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt.
Außerdem wird der erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde bei der antragstellenden Person vorliegt. Dies setzt in der Regel voraus, dass zusätzlich zu dem Abschluss nach Satz 1 eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung nachgewiesen wird.