Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge geht in die 5. Runde

Der neue Förderaufruf soll vom 2. Juni bis 4. Juli geöffnet sein. In diesem Zeitraum können Anträge für die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses, eingereicht werden. Antragsteller können erneut natürliche und juristische Personen sein. Ähnlich wie beim letzten Mal sollen auch in diesem Aufruf insbesondere kleineren Kommunen Anreize für eine Antragstellung gegeben werden. Es sind mindestens ein Schnell-Ladepunkt bzw. mindestens vier Normal-Ladepunkte pro Standort aufzubauen.

Das bayerische Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ wird von der Kompetenzstelle Elektromobilität bei der Bayern Innovativ GmbH betreut. Detaillierte Informationen über das Programm sind abrufbar unter https://www.bayern-innovativ.de/de/seite/foerderprogramm-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge-2-0/.

Artikelnr: 296067

Wolfgang Luka

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