14.05.2025
Nein zur Verpackungssteuer: Gute Nachricht für Niederbayerns Wirtschaft
IHK Niederbayern begrüßt Kabinettsbeschluss und verweist auf Position dazu
Dass sich die Staatsregierung mit einem Kabinettsbeschluss gegen die Einführung kommunaler Verpackungssteuern ausspricht, ist eine gute Nachricht für die Wirtschaft – das unterstreicht Alexander Schreiner, Hauptgeschäftsführer der IHK Niederbayern. Er betont den Einsatz der IHKs im Freistaat für diese Entscheidung: „Die Position der niederbayerischen Wirtschaft ist klar und wir haben sie in einem gemeinsamen Positionspapier der bayerischen Industrie- und Handelskammern auch so festgehalten: Die Unternehmen sind nicht bereit, noch höhere Belastungen und noch mehr Bürokratieaufwand auf sich zu nehmen – genau das bringen kommunale Verpackungssteuern aber mit sich.“
Die Lage der regionalen Wirtschaft sei aktuell sehr angespannt, besonders im Handel, sagt Schreiner mit Blick auf Umfragen und Analysen der IHK. Die Folgen würden in den niederbayerischen Innenstädten und Ortskernen immer sichtbarer: „Wenn Leerstand entsteht und sich Handels- oder Gastronomiebetriebe zurückziehen, dann nennen die Unternehmen fast immer die hohe Steuer- und Bürokratiebelastung als wichtige Gründe. Käme nun in einzelnen Städten oder Gemeinden noch eine Verpackungssteuer obenauf, hätte das handfeste negative Folgen: Das führt zu einem Flickenteppich aus uneinheitlichen Regelungen, der Bürokratie-Dschungel wird noch dichter, die Kosten steigen und die schleppende Nachfrage wird weiter gedrückt“, verdeutlicht Schreiner.
Kleinteilige, aufwändige und praxisferne Detailregelungen kosten dem IHK-Hauptgeschäftsführer zufolge den Unternehmen bereits jetzt viel Zeit, Aufwand und Geld. „Jede weitere Vorschrift bremst Investitionen aus und verschärft die wirtschaftliche Krise. Die Unternehmen nehmen die Politik beim Wort, wenn sie verspricht, Bürokratie ab- statt aufzubauen“, bekräftigt Schreiner. Er weist zudem auf die bestehenden Regelungen und Gesetze hin, denen Unternehmen bereits zur Verpackungsvermeidung unterliegen – etwa die Mehrwegpflicht, die Pflicht zur Teilnahme am dualen System oder Zahlungen in den Einwegkunststofffonds. Hinzu kämen Verbote bestimmter Einwegverpackungen.
Erich Doblinger
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