Florist/-in (AO 2025)
(gültig für alle Auszubildenden, die ab dem 1. August 2025 neu in die Ausbildung starten)
Bei den Floristen gibt es keine Zwischenprüfung, sondern die gestreckte Abschlussprüfung. Diese besteht aus den zeitlichen auseinanderfällenden Teilen 1 und 2.