Neue Ausbildungsordnungen für 19 Bauberufe

Zum 1. August 2026 tritt die neue Ausbildungsordnung in der Bauwirtschaft in Kraft.

Die umfassende Revision der Ausbildungsinhalte wurde insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung durchgeführt.

Die größte Neuerung besteht in der Einführung der gestreckten Abschlussprüfung bei den 16 dreijährigen Ausbildungsberufen. Somit wird die bisherige Zwischenprüfung aufgewertet. Das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 1 fließt in die Gesamtnote der Abschlussprüfung ein.

Dies bedeutet, dass die Auszubildenden des zweijährigen Berufs und die des dreijährigen Berufs nach zwei Jahren an derselben Prüfung teilnehmen. Hinsichtlich der Inhalte und Methoden sind die Prüfungsanforderungen identisch.

Die neue Ausbildungsordnung gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 1. August 2026 beginnen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Berufliche Bildung unter BIBB / Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft.

Tiefbauberufe

Tiefbaufacharbeiter/-in

Straßenbauer/-in

Kanalbauer/-in für Infrastrukturtechnik

Leitungsbauer/-in für Infrastrukturtechnik

Brunnenbauer/-in

Spezialtiefbauer/-in

Gleisbauer/-in

Hochbauberufe

Hochbaufacharbeiter/-in

Maurer/-in

Beton- und Stahlbetonbauer/-in

Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik

Ausbauberufe

Ausbaufacharbeiter/-in

Zimmerer/-in

Fliesen-, Platten- u. Mosaikleger/-in

Trockenbaumonteur/-in

Bitte beachten Sie auch die Umsetzungshilfen zu den jeweiligen Berufen, welche das Bundesinstitut für Berufsbildung zur Verfügung stellt. Sie finden diese auf der jeweiligen Webseite unter „Ausbildung gestalten“ oder über die Übersicht.

Artikelnr: 303074