Der Industriestrompreis richtet sich an strom- und handelsintensive Unternehmen aus 91 Sektoren. Der angestrebte Strompreis von rund 5 ct/kWh orientiert sich am durchschnittlichen Großhandelsstrompreis des jeweiligen Vorjahres. Potenziell können mehrere tausend Unternehmen, darunter Branchen wie Chemie, Gummi- und Kunststoffverarbeitung, Glas sowie die Halbleiterfertigung, profitieren. Weitere Sektoren können zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden, sofern die erforderlichen Kriterien erfüllt sind und eine Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgt. Die Förderung ist an ökologische Gegenleistungen gebunden.
Für die Durchführung der Antrags- und Auszahlungsverfahren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Unternehmen sollen rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens Anfang 2027 informiert werden. Die Antragstellung erfolgt ab 2027 rückwirkend für das Jahr 2026. Die Richtlinie wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.