Der Industriestrompreis kommt für die Jahre 2026 bis 2028

Im Rahmen der Konsultation zur Anpassung des Beihilferahmens „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF) hat die Europäische Union hat den Industriestrompreis für den Zeitraum 2026 bis 2028 beihilferechtlich genehmigt. Die Bundesregierung wird das Instrument in diesem Zeitraum einführen, um energieintensive Unternehmen in Deutschland bei den Stromkosten zu entlasten. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Industriearbeitsplätze zu sichern und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Industrie zu unterstützen. Angesichts hoher Energiepreise soll die Maßnahme zudem zur planbaren Sicherung von Wertschöpfung und Beschäftigung beitragen.

Der Industriestrompreis richtet sich an strom- und handelsintensive Unternehmen aus 91 Sektoren. Der angestrebte Strompreis von rund 5 ct/kWh orientiert sich am durchschnittlichen Großhandelsstrompreis des jeweiligen Vorjahres. Potenziell können mehrere tausend Unternehmen, darunter Branchen wie Chemie, Gummi- und Kunststoffverarbeitung, Glas sowie die Halbleiterfertigung, profitieren. Weitere Sektoren können zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden, sofern die erforderlichen Kriterien erfüllt sind und eine Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgt. Die Förderung ist an ökologische Gegenleistungen gebunden.

Für die Durchführung der Antrags- und Auszahlungsverfahren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Unternehmen sollen rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens Anfang 2027 informiert werden. Die Antragstellung erfolgt ab 2027 rückwirkend für das Jahr 2026. Die Richtlinie wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.

Artikelnr: 379063