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Weiterbildungs- programm 2012

IHK-Zeitschrift 05/12

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Einstiegsqualifizierung (EQ)

Das Wichtigste vor Vertragsabschluss

Grundlage: Richtlinie zur Durchführung des Sonderprogramms Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJR) vom 28. Juli 2004 (Bundesanzeiger Nr. 145 vom 05.08.2004, S. 17385)

I. Was müssen Sie tun?  

  1. Der Betrieb schließt mit dem Jugendlichen (bei nicht volljährigen Jugendlichen mit dem Erziehungsberechtigten) einen Vertrag über die EQ.  
  2. Der Qualifizierungsvertrag ist in zweifacher Ausfertigung an die IHK zu schicken. Die IHK schickt die bestätigten Verträge an die Firma zurück. Die Registrierung des Vertrages ist kostenfrei.  
  3. Die Anmeldung zur Fachklasse der Berufsschule (gleiche Berufsschule wie Auszubildende im Grundberuf) erfolgt durch den Betrieb.  
  4. Der Förderantrag für die zuständige Agentur für Arbeit liegt bei. Vor Beginn der Maßnahme ist abzuklären, ob eine Förderung möglich ist. Der Förderantrag ist zusammen mit einer Kopie des eingetragenen EQ-Vertrages bei der Agentur für Arbeit einzureichen.

II. Welche Förderung erhalten Sie?  

  1. Die Agentur für Arbeit erstattet dem privaten Arbeitgeber die Vergütung der EQ bis zu einer Höhe von 216 Euro monatlich.  
  2. Zusätzlich zahlt sie einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 109 Euro. Während der EQ besteht Versicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung)  
  3. Die Leistungen werden monatlich nachträglich ausgezahlt, dies auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts.  
  4. Eine darüber hinausgehende Förderung von Sach- oder Personalkosten ist nicht möglich.
  5. Bei schulischen Problemen können für den Praktikanten die ausbildungsbegleitenden Hilfen (Stützunterricht) in Anspruch genommen werden. Auskünfte über die verschiedenen Träger der ausbildungsbegleitenden Hilfen erteilt die Agentur für Arbeit, die auch die Kosten trägt.

III. Was müssen Sie beachten?  

  1. Die Förderung einer EQ, die vor dem 1. Oktober 2011 begonnen hat, ist in der Regel ausgeschlossen.  
  2. Der Jugendliche darf zu Beginn der Förderung das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben und muss bei der Arbeitsagentur als ausbildungsstellensuchend gemeldet sein.  
  3. Es erfolgt keine Förderung, wenn der Jugendliche bereits im Betrieb (oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens) eine EQ von zwölf Monaten durchlaufen hat oder wenn er dort in den letzten drei Jahren vor Beginn der EQ versicherungspflichtig beschäftigt war.  
  4. Eine Förderung der EQ eines Jugendlichen im Betrieb des Ehegatten oder der Eltern ist ausgeschlossen.  
  5. Die Förderung wird für die vereinbarte Dauer von mindestens sechs bis höchstens zwölf Monaten bewilligt. Die Förderdauer darf für denselben Jugendlichen insgesamt zwölf Monate nicht überschreiten. Als Vertragsende sollte der 31.07. oder 31.08.2012 gewählt werden.

IV. Profile

Die Einstiegsqualifizierung kann in verschiedenen Profilen durchgeführt werden. Die Inhalte zu diesen Profilbereichen finden Sie im Internet unter:

V. Telefonnummern der Agenturen für Arbeit

  • Deggendorf: 0991 3101-660
  • Landshut: 0871 697-757
  • Passau: 0851 508-461
  • Pfarrkirchen: 08561 982-104


Ansprechpartner

Walter Loibl

Kontakt

Stellvertretender Geschäftsfeldleiter

E-Mail:loibl@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-214
 

Richard Gell

Kontakt

Kaufmännische Ausbildungsberatung

E-Mail:gell@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-272
 

Christian Gerner

Kontakt

Kaufmännische Ausbildungsberatung

E-Mail:gerner@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-259
 

Gisela Schallmoser

Kontakt

Kaufmännische Ausbildungsberatung

E-Mail:schallmoser@ passau.ihk.de
Telefon:0851 507-260
 

Werner Schurm

Kontakt

Gewerbl.-techn. Ausbildungsberatung | Prüfungen

E-Mail:schurm@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-254