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Qualifikation Ausbilder
Zwei Dinge gilt es vorab zu unterscheiden:
- Ausbildender ist, wer Auszubildende einstellt. Es handelt sich also um den Vertragspartner des Auszubildenden. Ausbildender kann auch eine juristische Person sein, zum Beispiel eine GmbH. Jeder Ausbildende muss persönlich geeignet sein. Im Fall einer juristischen Person gilt das natürlich für den Unternehmensvertreter, der den Auszubildenden einstellt.
- Der Ausbildende kann selbst ausbilden oder in seinem Unternehmen einen verantwortlichen Ausbilder benennen, der die Ausbildung durchführt. Jeder Ausbilder muss nicht nur persönlich geeignet sein, sondern auch die fachliche Eignung besitzen.
Was heißt das im Einzelnen?
Die persönliche Eignung fehlt insbesondere dann, wenn jemand
- wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder seine Ausführungsbestimmungen verstoßen hat oder
- Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf. Verbote, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen, enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie betreffen vor allem Personen, die straffällig geworden sind.
Fachlich geeignet ist in der Regel, wer
- eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung (zum Beispiel Facharbeiterprüfung, Kaufmannsgehilfenprüfung) erfolgreich abgelegt hat oder eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat. Es sind weitere Ausnahmen möglich. Auskünfte hierzu gibt die Ausbildungsberatung;
- sowie über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse verfügt.
Die IHK kann in bestimmten Fällen von der Ausbilderprüfung befreien. Auskünfte hierzu gibt die Ausbildungsberatung.
Informationen über das Weiterbildungsangebot der "Ausbildung der Ausbilder" (AdA) erhalten Sie bei der IHK-Akademie:
Die Benennung des verantwortlichen Ausbilders/der verantwortlichen Ausbilderin geschieht unter Verwendung des Erhebungsbogens für Ausbilder, der über die IHK erhältlich ist oder von Ihnen direkt heruntergeladen werden kann.
Ansprechpartner
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Walter Loibl
Kontakt |
Stellvertretender Geschäftsfeldleiter | |
| E-Mail: | loibl@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-214 |
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Richard Gell
Kontakt |
Kaufmännische Ausbildungsberatung | |
| E-Mail: | gell@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-272 |
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Christian Gerner
Kontakt |
Kaufmännische Ausbildungsberatung | |
| E-Mail: | gerner@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-259 |
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Gisela Schallmoser
Kontakt |
Kaufmännische Ausbildungsberatung | |
| E-Mail: | schallmoser@ passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-260 |
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Werner Schurm
Kontakt |
Gewerbl.-techn. Ausbildungsberatung | Prüfungen | |
| E-Mail: | schurm@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-254 |












