
![]() | Weiterbildungs- programm 2012 |
![]() | IHK-Zeitschrift 05/12 |
Handel
Handel ist Wandel.
Dieses alte Sprichwort ist aktueller denn je. So stellen zum Beispiel große Einkaufszentren, Konzentrationstendenzen oder demographischer Wandel große individuelle Herausforderungen an jeden Kaufmann dar, die es zu bewältigen gilt.
Hier finden Sie Informationen rund um die Branche Handel:
Tipps zur Abwehr von Ladendiebstahl, Betrug und Überfällen
Die DIHK-Publikation "Sicherheit im Einzelhandel" informiert über die wirksame Abwehr von Ladendiebstahl und anderen Straftaten wie Betrugs- und Falschgelddelikten sowie Raub. Es werden viele Tipps und Hinweise gegeben, um die Schwachstellen im eigenen Geschäft zu erkennen. Auch wird erläutert, was zu tun ist, wenn ein Ladendieb gefasst wird.
Ladendiebstähle und verwandte Delikte verursachen jährlich in der Einzelhandelsbranche in Deutschland Schäden in Milliardenhöhe. Diese Verluste treffen letztlich die Kunden über höhere Preise. Durch die Mehrwertsteuerausfälle wird aber auch die Volkswirtschaft als Ganzes geschädigt. Die Verhinderung von Ladendiebstählen dient folglich dem Einzelhandel, dem Verbraucher und der Allgemeinheit.
Zunächst ist es Aufgabe des Einzelhandels selbst, gegen den Ladendiebstahl vorzugehen. Dabei bewegt er sich in dem Spannungsfeld zwischen wirksamer, kosteneffizienter Prävention auf der einen Seite und kundenfreundlicher, konsumverträglicher Gestaltung auf der anderen Seite. Zugleich werden Sicherheitskonzepte und -systeme immer ausgefeilter, aber auch Professionalität und Erfindungsreichtum der Täter nehmen zu - ein ständiger Wettlauf.
Ziel des vorliegenden Ratgebers ist es, Geschäftsführer und ihre Mitarbeiter für die Thematik Ladendiebstahl und andere Straftaten wie zum Beispiel Betrugs- und Falschgelddelikte sowie Raub zu sensibilisieren. Darüber hinaus werden viele Tipps und Hinweise gegeben, um die Schwachstellen im eigenen Geschäft zu erkennen und Ladendiebstähle wirksam abzuwehren. Auch wird erläutert, was zu tun ist, wenn ein Ladendieb gefasst wird.
Die DIHK-Publikation "Sicherheit im Einzelhandel" (A5, 102 Seiten) ist zum Preis von 16,50 Euro zu beziehen beim DIHK Verlag, Werner-von-Siemens-Str.13, 53340 Meckenheim; Internet-Bestellshop:
Gefahrenpotenzial von zur Herstellung von Explosivstoffen geeigneten Chemikalien
Das Bundesministerium des Inneren ist an den DIHK mit der Bitte herangetreten, seinen Mitgliedern Informationen über mögliche freiwillige Maßnahmen von Handel und Industrie durch die Teilnahme am sogenannten Explosivgrundstoffmonitoring oder durch die Verteilung eines polizeilichen Warnflyers zur Verfügung zu stellen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Langtext und den beigefügten Anlagen.
Der Handel mit legalen und frei verfügbaren, gleichzeitig aber auch zur Herstellung von Explosivstoffen geeigneten Chemikalien beinhaltet bei krimineller Verwendung ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Dies gilt - wie zuletzt die Anschläge in Oslo/Norwegen gezeigt haben - wenn diese Stoffe in die Hände von Terroristen geraten. Daneben kommt es aber auch im allgemeinkriminellen Bereich beim Experimentieren mit Selbstlaboraten immer wieder zu Unfällen mit erheblichen Personen- und Sachschäden.
Das Bundesministerium des Innern hat daher mit verschiedenen Verbänden, deren Mitglieder mit entsprechenden Stoffen handeln, eine Vereinbarung über freiwillige Maßnahmen von Handel und Industrie zur Eindämmung dieses Gefahrenpotenzials geschlossen (sogenanntes Explosivgrundstoffmonitoring; siehe Anlage). Konkret erfasst sind Ammoniumnitrat (und einige ammoniumnitrathaltige Gemische), Kaliumchlorat, Kaliumnitrat, Kaliumperchlorat, Kaliumpermanganat, Natriumchlorat, Natriumnitrat, Natriumperchlorat sowie Wasserstoffperoxid ab einer Konzentration von mehr als zwölf Prozent. Die in diesen Verbänden organisierten abgebenden Stellen sollen hierbei verdächtige Ankäufe beziehungsweise Ankaufsversuche dieser Stoffe dokumentieren und an eigens hierfür benannte Ansprechpartner bei den Landeskriminalämtern melden. Um solche Fälle zu erkennen, werden ihnen entsprechende polizeiliche Verdachtskriterien an die Hand gegeben. Einmal im Jahr finden sich die Teilnehmer des Monitorings zu einer Sitzung mit dem Ziel des Erfahrungsaustauschs und der Erörterung von Optimierungsmöglichkeiten zusammen.
Das Bundesministerium des Innern hat den DIHK gebeten, diese Zusammenarbeit im Kreis seiner Mitglieder zur Prüfung der eigenen Betroffenheit im Hinblick auf die genannten Stoffe sowie einer möglichen Teilnahme an dem Monitoring bekannt zu machen. Ergänzend weist das Bundesministerium des Innern auf die Möglichkeit hin, unabhängig von dieser Kooperation einen von den Polizeibehörden von Bund und Ländern erarbeiteten Warnflyer zur flexiblen Verteilung innerhalb ihrer Verbandsstrukturen zur Verfügung zu stellen (Muster anbei). Dieser Flyer soll dazu dienen, abgebende Stellen über die am Monitoring beteiligten Markteilnehmer hinaus für die möglicherweise gefährliche Verwendung von Explosivgrundstoffen zu sensibilisieren.
Wir bitten Sie, die Anfrage des Bundesministeriums des Innern für den eigenen Verantwortungsbereich zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen unmittelbar im Bundesministerium des Innern Alexander Meißner (Telefon: 030-18681-1311, E-Mail: alexander.meissner@bmi.bund.de) gerne zur Verfügung.
Studie „Erfolgsstrategien für den Handel“
Was zeichnet einen erfolgreichen Unternehmer im Handel aus?
Die Studie von Herrn Prof. Dr. Christian Zich soll als Orientierungshilfe zur Optimierung von Verkaufsstrategien dienen. Sie zeigt Handlungsmuster erfolgreicher Groß- und Einzelhändler auf. Handelsstrukturen werden kritisch unter die Lupe genommen und praktische Hinweise und Anregungen für alle im Handel Tätigen gegeben.
Geldwäschegesetz – weitere Bürokratiebelastungen abgewendet
Nach dem Willen der Bundesregierung sollten alle Unternehmen - darunter auch Händler, Immobilienmakler und Versicherungsvermittler - verpflichtet werden, ab 1. Januar 2012 einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen. Das sah eine Verschärfung des Geldwäschegesetzes vor. Der DIHK konnte diese enorme bürokratische Belastung abwenden - nur noch im Finanzsektor und bei Spielbanken besteht die Pflicht. Darüber hinaus können die Landesaufsichtsbehörden die Bestellung von Geldwäschebeauftragten jetzt ausschließlich in "Risikobranchen", wie KFZ-, Juwelen-, Kunst- und Antiquitätenhandel, anordnen. Alle Unternehmen müssen jedoch - auch ohne Beauftragten - ihre Präventionspflichten durch Risikoanalyse, Mitarbeiterschulung und Meldung von Verdachtsfällen erfüllen.
Aktualisiertes IHK-Merkblatt zum Batteriegesetz
Das IHK-Merkblatt über das BattG wurde in einigen Punkten überarbeitet und aktualisiert. Insbesondere wurde ein Abschnitt über die neue EU-Verordnung 1103/2010 aufgenommen, die Kapazitätsangaben auf Fahrzeugbatterien sowie auf sekundären Gerätebatterien ab 01.06.2012 vorschreibt.
Baustellenleitfaden „Umsatz trotz Baustelle“
Innerstädtische Baumaßnahmen verursachen über Umsatzeinbrüche hinaus Reibungsverluste bei allen Beteiligten und Betroffenen. Parkplatzengpässe, Zufahrtsschwierigkeiten und Verkehrsumleitungen behindern die Kunden. Lärm und Schmutz vermindern zusätzlich die Aufenthaltsqualität.
Wie Baustellen erst gar nicht zu Umsatzkillern werden, erläutert die Broschüre
„Umsatz trotz Baustelle – Baustellen in Geschäftsstraßen erfolgreich managen“.
Betroffene Unternehmen können mit Hilfe des Leitfadens Baustellen gemeinsam mit den Planenden und Ausführenden optimal vorbereiten. Zusätzlich enthält der Leitfaden Vorschläge, wie ein pfiffiges Baustellenmarketing die Baustelle für die Kunden attraktiv gestaltet. Geldwerte Tipps runden den Leitfaden ab.
Näheres gibt sich aus dem Inhaltsverzeichnis: http://www.giessen-friedberg.ihk.de/Geschaeftsbereiche/Standortpolitik/Raumordnung/Baustellen-Leitfaden_Das_hat_gerade_noch_gefehlt/Anlagen/Inhaltsverzeichnis.pdf
Vorträge zum Tag des Handels am 17.03.2009
Gutachten "Versand- und Internethandel in Bayern"
Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat 2008 das Beratungsunternehmen BBE Retail Experts mit der Erstellung einer Studie zum Thema "Versand- und Internethandel in Bayern" beauftragt. Ziel der Studie war, die Versand- und Internethandelsbranche unterstützende Informationen zur Bewältigung des Strukturwandels an die Hand zu geben. Aufbauend auf eine Bestandserhebung werden zukünftige Trends der Branche aufgezeigt. Darüber hinaus informiert die Studie Existenzgründer über private und staatliche Unterstützungsmaßnehmen und hilft so, in diesem schwierigen Umfeld Fuß zu fassen.
Das Gutachten kann bei der IHK Niederbayern (Telefon: 0851 507-243, Fax: 0851 507-284, E-Mail: wuerdinger@passau.ihk.de) angefordert werden oder steht als Download auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung. Ebenfalls ist es beim Referat für Öffentlichkeitsarbeit im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie kostenlos zu beziehen.
Ansprechpartner
Manfred Schoppe
Kontakt | |
Geschäftsführer | |
| Branchenbetreuer Handel | |
| E-Mail: | schoppe@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-241 |











