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Weiterbildungs- programm 2012

IHK-Zeitschrift 05/12

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Import

Bei einem Import stellen sich immer wieder die folgenden Fragen:

  • Unter welchen Voraussetzungen darf ich eine Ware importieren?
  • Welche Dokumente sind erforderlich?
  • Wie hoch sind die Einfuhrabgaben?
  • Wo sind die Formalitäten zu erledigen?

Untenstehendes Merkblatt soll insbesondere angehenden Importunternehmen eine Orientierungshilfe sein. Ein Beratungsgespräch bei der Kammer oder bei der Zollverwaltung kann das Merkblatt allerdings nicht ersetzen - bitte kontaktieren Sie dazu die Ansprechpartner in der Spalte rechts.

Zölle der EU

Flagge EU

In der Vergangenheit brachte der steigende Welthandel zunehmende wirtschaftliche Verflechtungen mit sich. Daraus entwickelte sich das Bedürfnis, bestehende Zollmauern abzubauen, nationale Verfahrensregelungen zu harmonisieren und zu vereinfachen. Dies geschah - und geschieht auch heute und in Zukunft - in internationalen Gremien.

Die Quellen des in Deutschland anzuwendenden Zollrechts liegen in den drei verschiedenen Ebenen des Völkerrechts, des Gemeinschaftsrechts und des Nationalen Rechts. Maßgeblich sind hierbei der Zollkodex der EU, das Zollverwaltungsgesetz, die Zollverordnung, das Umsatzsteuergesetz sowie die Verbrauchssteuergesetze. Das Zollrecht unterscheidet zwischen Warenverkehr mit EU-Ländern, Drittländern und so genannten Präferenzräumen. Seit dem 01.01.1994 besteht die Zollhoheit der EU, dass heißt, die Bundeszollverwaltung handelt im Namen der EU und führt die Zölle an die EU ab.

Die Zollunion der EU ist gekennzeichnet durch:

  • gemeinsamen Zolltarif,
  • gemeinsames Zollrecht,
  • gemeinsames Zollgebiet,
  • zollfreien Binnenhandel
  • mit Waren des freien Verkehrs.

Die Zollsätze in der EU erhalten Sie aus der kostenpflichtigen Datenbank des Bundesanzeiger Verlags:

Die Europäische Kommission hat in ihrer Datenbank drei weitere zollrechtlich interessante Bereiche integriert: Neben dem integrierten Zolltarif der Gemeinschaft (TARIC) ist die Entwicklung von Zollkontingenten und Zollplafonds (QUOTA) sowie das europäische Zollinventar chemischer Erzeugnisse (ECICS) eingestellt.

Die drei genannten Datenbanken können hier aufgerufen werden:

Gerade im Bereich der Entwicklung von Zollkontingenten und Zollplafonds steht für die Beratung der Unternehmen hiermit stets die Entwicklung in tagesaktueller Variante zur Verfügung. Da bekanntlich die meisten Zollkontingente als so genannte "Windhundkontingente" gefahren werden, ist für die Inanspruchnahme des Kontingents der Zeitpunkt der Abgabe einer Zollanmeldung maßgebend. Für logistische Überlegungen der Unternehmen ist daher die Kontingentsentwicklung von großer Bedeutung.

Der integrierte Zolltarif der Gemeinschaft (TARIC) zeigt die Drittlands- und Präferenzzölle auf und weist auf bestehende Handelsbeschränkungen wie zum Beispiel Genehmigungspflichten im Textilbereich hin. Allerdings fehlen im TARIC alle ergänzenden deutschen außenwirtschaftsrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Hinweise. Nicht enthalten sind auch Hinweise auf Quoten und Beschränkungen sowie auf die zahlreichen Anhänge des Tarifs.

Fragen zu Zolltarifen sowie Import- und Exportabwicklung beantwortet das Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll):

(Foto: Stephanie Hofschlaeger/Pixelio)

Literatur | Formulare

Nützliche Literatur und hilfreiche Formulare rund um den Außenhandeln finden Sie hier:



Ansprechpartner

Andreas Bredemeier

Kontakt

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht | Import-Export

E-Mail:bredemeier@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-246
 

Pamela Pilzweger

Kontakt

Import-Exportabwicklung | Exportdokumente

E-Mail:pilzweger@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-343