
![]() | Weiterbildungs- programm 2012 |
![]() | IHK-Zeitschrift 05/12 |
>> IHK Niederbayern >> Standort >> Raumordnung | Landesplanung >> Flächennutzungs- und Bebauungspläne
Bauleitplanung: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung von Gemeinden. Für die städtebauliche Planung der Städte und Gemeinden sind zwei Planungsstufen vorgesehen:
- Im Flächennutzungsplan stellt die Kommune die beabsichtigte Art der baulichen Nutzung für das Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. In dieser Planungsstufe werden Vorentscheidungen getroffen, wie beispielsweise eine gewerbliche Nutzung, gemischte Nutzung (Wohnen und Gewerbe) oder eine reine Wohnnutzung weiterentwickelt werden sollen.
- Aus dem Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan entwickelt, der damit gewissermaßen das verbindliche Ergebnis der konkreten Planung eines in der Regel nur kleineren Teilgebiets darstellt.
Bedeutung für Unternehmen
Unternehmen können mit der Bauleitplanung insbesondere bei betrieblichen Entscheidungen wie einer Standortverlagerung, Betriebserweiterung, Neuansiedlung oder Nutzungsänderung in Berührung kommen. In all diesen Fällen ist die Kenntnis über die mögliche Art der Flächennutzung wichtig, da die Erfordernisse des Unternehmens mit den geplanten Entwicklungen in den Bauleitplänen vereinbar sein müssen. Mit der Bauleitplanung können auch die hierfür erforderlichen Voraussetzungen neu geschaffen werden.
Selbst ohne eigene betriebliche Initiativen können bestehende Unternehmen von der Bauleitplanung betroffen sein, wenn sie entweder selbst innerhalb eines zu ändernden Planungsgebietes liegen oder aber Planungen in einem benachbarten Gebiet erfolgen, die auch für die angrenzenden Planbereiche Auswirkungen haben.
Die Rolle der IHK
Entsprechend ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange vertritt die IHK im Rahmen der Bauleitplanung im Anhörungsverfahren die Gesamtinteressen der regionalen Wirtschaft, um Fehlplanungen und Standortnachteile für gewerbliche Unternehmen von vornherein zu vermeiden. Im Rahmen der Aufstellung dieser Bauleitpläne werden öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die jeweils zuständige IHK vertritt dabei das gesamtwirtschaftliche Interesse, in dem sie in dieser vorbereitenden Planungsphase Stellungnahmen abgibt.
Die IHK achtet in den Stellungnahmen auf die Sicherung der Belange der Wirtschaft, wie zum Beispiel die Entwicklung einer wirtschaftsfreundlichen Infrastruktur, die Vorhaltung ausreichend großer Gewerbeflächen und einen ausreichenden Abstand zwischen gewerblicher Nutzung und ruhiger Wohnnutzung oder Naturschutzflächen. Für den Fall, dass im Rahmen der Bauleitplanung unterschiedliche Interessenlagen zwischen kommunalen Belangen und gewerblichen Erfordernissen auftreten, versucht die IHK, im konstruktiven Dialog einen Interessensausgleich herzustellen.
Integration der Bauleitplanung in SISBY
Die Bebauungspläne sind eines der wichtigsten Planungsinstrumente zur konkreten Steuerung der städtebaulichen Entwicklung von Kommunen. Auch für Unternehmen ist die Bauleitplanung von Relevanz, insbesondere bei einer Standortverlegung, Neuansiedlung, Umnutzung oder Erweiterung des eigenen Betriebes oder wenn sie von einem Bauleitplanverfahren in ihrer Umgebung tangiert werden. In letzterem Fall ist es hilfreich, laufende Genehmigungsverfahren im unmittelbaren Umfeld im Auge zu behalten, um so sich abzeichnende Konfliktsituationen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.
Auf www.sisby.de finden Sie Planverfahren in den Städten und Gemeinden Bayerns, zu denen die bayerischen IHKs als Träger Öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert sind. Wenn Sie von einem Planverfahren betroffen sind oder Fragen zu einem Verfahren haben, rufen Sie uns an! Unsere IHK-Standortexperten beraten Sie gerne.
Ansprechpartner
![]() |
Thomas Genosko
Kontakt |
Regionalentwicklung | Standortfragen | Raumordnung | |
| E-Mail: | genosko@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-201 |
![]() |
Claudia Schreiner
Kontakt |
Statistik | Raumordnung | |
| E-Mail: | schreiner.claudia@ passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-204 |












