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Fördermöglichkeiten
1. AFBG ("Meister-BaföG")
Nach dem "Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG) kann die Teilnahme an Maßnahmen der Aufstiegsfortbildung gefördert werden, wenn der Lehrgang unter anderem mindestens 400 Unterrichtsstunden dauert und mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abgeschlossen wird (zum Beispiel Meister, Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt).
Die wichtigsten Förderbestimmungen im Überblick:
a) Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Teilnehmer an Voll- und Teilzeitlehrgängen unabhängig vom Einkommen einen Zuschuss von 30,5 Prozentin Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, der Rest (bis zur Höhe von 10.226 Euro) wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Bei Bestehen der Prüfung werden 25 Prozent des Darlehens erlassen, so dass damit insgesamt knapp die Hälfte der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss vom Staat möglich sind.
Beispiel: Bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 4.400 Euro bekommt der Teilnehmer einen Zuschuss von 30,5 Prozent, also 1.342 Euro und ein Darlehen von 3.058 Euro. Besteht er die Prüfung, werden ihm 25 Prozent des Darlehens erlassen, also 764,50 Euro. Somit erhält der Teilnehmer insgesamt 2.106,50 Euro, also knapp die Hälfte (genau 47,9 Prozent) der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als nicht rückzahlbaren Zuschuss.
b) Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten außerdem einkommens- und vermögensabhängig einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von bis zu 675 Euro; davon werden bis zu 229 Euro als Zuschuss, der Rest als Darlehen gewährt. Das Darlehen erhöht sich bei Kindern und Verheirateten, wobei ein Teil jeweils als Zuschuss gewährt wird. Alleinerziehende bekommen außerdem monatlich bis zu 113 Euro einen Zuschuss zur Kinderbetreuung.
c) Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bei Vorlage des Gebührenbescheids jedoch nur dann gefördert, wenn sie tatsächlich dem Teilnehmer (und nicht zum Beispiel dem Arbeitgeber oder dritten Personen) in Rechnung gestellt worden sind.
d) Gewährte Darlehen sind während des Lehrgangs und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei; danach muss ein Darlehen in monatlichen Raten von mindestens 128 Euro innerhalb von zehn Jahren zurückgezahlt werden
e) Existenzgründungserlass: Wer sich selbständig macht und mindestens ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis schafft, dem wird ein gestaffelter Erlass auf das Restdarlehen gewährt.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Meister-BAföG-Hotline unter der Telefonnummer 0800 6223634 oder im Internet unter www.meister-bafoeg.info. Anträge sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung einzureichen.
2. Steuerliche Berücksichtigung
Aufwendungen, die durch den Besuch von Kursen und Lehrgängen entstehen, können - soweit Erstattungen und Zuschüsse nicht erfolgen -
a) bei Fortbildung in einem ausgeübten Beruf steuerlich als Werbungskosten voll abgesetzt oder
b) bei Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als Sonderausgaben bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr steuermindernd geltend gemacht werden.
3. Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst Zuschüsse zu den Teilnehmerbeiträgen beziehungsweise den Lehrgangsgebühren, der Prüfungsgebühr sowie zu den Lernmittel- und Fahrkosten erhalten. Nehmen Sie bitte in jedem Fall rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn Kontakt mit Ihrem zuständigen Berufsförderungsdienst auf.
4. Bildungsgutschein
Bei Arbeitslosigkeit, bei Kurzarbeit, für gering Qualifizierte oder ältere Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch die Agentur für Arbeit beziehungsweise ARGE. In diesem Fall nehmen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit/ARGE wegen der eventuellen Ausstellung eines Bildungsgutscheins auf.
Die IHK-Akademie Niederbayern ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ein anerkannter Weiterbildungsträger und berechtigt, Bildungsgutscheine einzulösen.
5. Bildungsprämie
Erwerbstätige können unter bestimmten Voraussetzungen einen Gutschein für ihre Weiterbildung in Höhe von maximal 500 Euro erhalten, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe muss für die Weiterbildung aufgebracht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0851 507-141 oder im Internet:
Ämter für Ausbildungsförderung im Regierungsbezirk Niederbayern
Für die Beratung und die Antragstellung sind in Bayern die Ämter für Ausbildungsförderung zuständig, die bei den Landratsämtern beziehungsweise bei den kreisfreien Städten ihren Sitz haben. Entscheidend für die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Amtes für Ausbildungsförderung ist der ständige Wohnsitz des Antragstellers.
- Landratsamt Deggendorf, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf, Telefon: 0991 3100-216, Fax: 0991 3100-41257
- Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing, Telefon: 08731 87-101, Fax: 08731 87-87715
- Landratsamt Freyung-Grafenau, Grafenauer Str. 44, 94078 Freyung, Telefon: 08551 57-149, Fax: 08551 57-257
- Landratsamt Kelheim, Hemauer Str. 48, 93309 Kelheim, Telefon: 09441 207-364, Fax: 09441 207-335
- Landratsamt Landshut, Veldener Straße 15, 84036 Landshut, Telefon: 0871 408-2161, Fax: 0871 408-162161
- Landratsamt Passau, Domplatz 11, 94032 Passau, Telefon: 0851 397-437, Fax: 0851 2894
- Landratsamt Regen, Poschetsrieder Straße 16, 94209 Regen, Telefon: 09921 601-129, Fax: 09921 601-100
- Landratsamt Rottal-Inn, Ringstr. 4-7, 84347 Pfarrkirchen, Telefon: 08561 20-545, Fax: 08561 20-593
- Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Telefon: 09421 973-216, Fax: 09421 973-169
Bei den kreisfreien Städten:
- Stadt Landshut, Luitpoldstr. 29a, 84028 Landshut, Telefon: 0871 88-1265, Fax: 0871 88-1780
- Stadt Passau, Rathausplatz 2/3, 94032 Passau, Telefon: 0851 396-371, Fax: 0851 396-285
- Stadt Straubing, Petersgasse 5, 94315 Straubing, Telefon: 09421 991-740, Fax: 09421 991-755
Ansprechpartner
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Josef Hochleitner
Kontakt |
Geschäftsführer | |
| E-Mail: | hochleitner@ passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-141 |












