Aufenthaltstitel
Die Möglichkeit einen Flüchtling in Ausbildung oder Praktikum zu nehmen, hängt in erster Linie vom Aufenthaltstitel ab. Wir raten Ihnen daher generell den Kontakt zur zuständigen Ausländerbehörde zu suchen, um sowohl den Status als auch die Arbeitsmöglichkeiten abzuklären.
Unter folgender Suchfunktion des BAMF können Sie die zuständige Ausländerbehörde ermitteln. Maßgeblich ist dabei der Wohnort des Flüchtlings.
Kompetenzfeststellung
Fachliche Kompetenzen zu beurteilen ist schwierig. Die Erfahrung zeigt, dass das Sprachniveau von mindestens B1 vorliegen sollte und die Grundrechenarten beherrscht werden müssen, um dem Berufsschulunterricht folgen zu können. Um zu überprüfen, ob eine dauerhafte Zusammenarbeit möglich ist, ist ein
Praktikum oder eine Einstiegsqualifizierung
empfehlenswert. Die Broschüre "Ausbildung von Flüchtlingen"
des KOFA informiert umfassend zum Thema Praktika für Flüchtlinge.