Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung von etwa 20 Minuten pro Prüfling. In der mündlichen Prüfung können bis zu 5 Prüflinge gemeinsam geprüft werden. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer auch den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Die Sachkundeprüfung hat insgesamt nur bestanden, wer sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Darüber stellt die IHK Niederbayern eine Bescheinigung aus, die als Nachweis der Sachkunde der Behörde (in der Regel: Landratsamt oder kreisfreie Stadt) vorzulegen ist.
Die Prüfung kann wiederholt werden. Allerdings muss die mündliche Prüfung innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgreich abgelegt worden sein, da sonst die Sachkundeprüfung insgesamt als nicht bestanden gilt.
Bitte beachten: Das Bestehen der schriftlichen Prüfung reicht nicht aus, um Bewachungstätigkeiten auszuüben. Nur wer die schriftliche und (innerhalb von zwei Jahren) auch die mündliche Prüfung bestanden hat, erfüllt die Voraussetzungen.